Beratungsstelle Arbeit

Beratungsstelle Arbeit

Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und gegen Arbeitsausbeutung

Mit den Beratungsstellen Arbeit bietet das Land Nordrhein-Westfalen Unterstützung, Beratung und Begegnungsmöglichkeiten für arbeitslose oder von Arbeitsausbeutung betroffene Menschen an.

Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gefördert.
Sie erhalten in den Beratungsstellen Rat zu Qualifizierung und Beschäftigung sowie Unterstützung bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen. Mit dem Stadtteilcafé AKA 103 bieten wir einen offenen Treff, um einander zu begegnen, sich auszutauschen sowie um sich über Kultur- und Bildungsangebote zu informieren.

Neuer Schwerpunkt Arbeitsausbeutung

Die Beratungsstellen Arbeit haben einen neuen Schwerpunkt im Bereich der Arbeitsausbeutung. Als arbeitsausbeuterisch sind Beschäftigungsverhältnisse einzuordnen, bei denen vorgeschriebene – gerechte und angemessene – Arbeitsbedingungen umgangen werden, zum Beispiel durch die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In der Beratung wird besonderer Wert auf die Zusammenarbeit mit Sprachdiensten gelegt, um möglichst eine Verständigung in der Landessprache zu gewährleisten.
Einen wichtigen Teil der Beratungsarbeit bildet die Unterstützung der Ratsuchenden bei der Suche nach Rechtsanwälten. Die Beratung findet aufsuchend vor Ort, in Sprechstunden, telefonisch oder digital statt.

Das Beratungsangebot umfasst u. a.:

  • Beratung zu arbeitsrechtlichen und tariflichen Fragestellungen
  • Verweisberatung zu anderen Angeboten bei ausbeuterischer Beschäftigung
  • Beratung in Fragen des Arbeitsmarktes, zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Beratung zur Arbeitssuche und zum Bewerbungsverhalten
  • Beratung in Fragen der Existenzgründung
  • Beratung in sozial- und förderrechtlichen Fragen (SGB III/SGB II-Leistungsrecht und angrenzende Gebiete)
  • Hilfe bei der Antragstellung (ALG I, ALG II, Kinderzuschlag u. a. Leistungen)
  • Erläuterung und Überprüfung von Bescheiden, Formulierung von Anschreiben
  • Telefonische wie schriftliche Kontaktaufnahme zu Ämtern/Behörden zur kurzfristigen unbürokratischen Lösung von Problemlagen
  • Hilfestellung bei Konflikten zwischen Klienten und Behörden
  • Vorbereitung von Gesprächen der Ratsuchenden mit anderen Einrichtungen, wie z.B. dem Jobcenter, der Schuldnerberatung, dem Arbeitsgericht, Arbeitgebern
  • Beratung zur wirtschaftlichen Stabilisierung von Ratsuchenden

Der Offene Treff im Stadtteilcafé AKA 103 steht montags - freitags von 8:30 bis 14:00 Uhr zur Verfügung. Die hier ausgelegten Materialien zu den Angeboten der Beratungsstelle Arbeit ermöglichen eine erste Information. Ebenso ist eine informelle Kontaktaufnahme über die Mitarbeitenden möglich.

Die Beratungs- und Unterstützungsangebote erfolgen mit vorheriger Terminabsprache oder während der allgemeinen Öffnungszeiten.

 

Kontakt

Beratungsstelle Arbeit

Offene Beratung:

Montag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 14:00 Uhr

Nach Terminvereinbarung:

Dienstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr

Offener Treff im AKA 103 der RUHRWERKSTATT
Montag bis Freitag 08:30 bis 14:00 Uhr

Kontakt:

Jürgen Cotta

0208 85756-71

Alev Cömert

0208 85756-82

beratungsstellearbeit@ruhrwerkstatt.de